24. Februar 2026
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) enthalten die Rahmenbedingungen für sämtliche Leistungen, welche die Netcloud AG (nachfolgend «Netcloud» genannt) gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») erbringt (zusammen «Parteien» genannt) und sind Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses.
1.2 Für die gewünschten Leistungen werden individuelle Vereinbarungen (nachfolgend «Vertrag» oder «Verträge» genannt) abgeschlossen. Im jeweiligenVertrag sind der Umfang sowie die Dauer der geschuldeten Leistungen definiert.
2.1 Bei Widersprüchen zwischen den nachfolgend genannten Dokumenten gilt folgende Rangordnung:
1. Individueller Vertrag
2. Anhänge zum Vertrag (einschliesslich Offerten)
3. Auftragsdatenbearbeitungsvertrag (ADV) in Bezug auf die Bearbeitung von Personendaten
4. AGB
5. Datenschutz- und Cookies-Richtlinie in ihrer jeweils aktuellen Fassung
DieParteien halten ihre vertraglichen Pflichten fristgerecht ein, arbeiten sorgfältig, unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten, kommunizieren offen und klar und sprechen Unstimmigkeiten und Unklarheiten frühzeitig an.
Die Parteien informieren sich gegenseitig über Entwicklungen, Vorfälle und Erkenntnisse, die für die andere Partei im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verträge oder für die Vertragsbeziehung insgesamt von Bedeutung sein können, soweit dem keine gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungsverpflichtung enentgegenstehen.
Die Leistungen der Netcloud bedürfen einer Mitwirkung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, alle nötigen Vorbereitungs- und Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die zur gehörigen Vertragserfüllung erforderlichen Zugangsmöglichkeiten, Informationen und Auskünfte Netcloud rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat Netcloud rechtzeitig auf besondere technische oder rechtlicheVoraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort oder fürs vom Kunden betriebenen Geschäft aufmerksamzu machen, soweit sie für die Kosten, die Ausführung oder den Gebrauch der Leistung von Bedeutung sind.
Der Kunde hat die Leistungen zu überwachen und Probleme sowie verändernde Umstände, die sich auf die Leistungen auswirken könnten, sofort Netcloud zu melden.
Erfüllt der Kunde seine Informations- und Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht gehörig, ist er für sämtliche Folgen verantwortlich.
Netcloud weist den Kunden frühzeitig auf mögliche Gefahren und besondere technische Voraussetzungen der Leistungserbringung hin.
Netcloud informiert den Kunden frühzeitig über geplante Ausfallzeiten, wie Wartungen oder Notfallübungen.
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, während der Dauer des Vertrages sowie sechs Monate darüber hinaus, keine Mitarbeitenden der jeweils anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben und/oder einzustellen, zu beauftragen oder sonst wie zu beschäftigen.
Vorbehalten bleibt die vorgängige ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei.
Im Falle von Konflikten oder Problemen zwischen den Parteien sind die Regeln des Konfliktmanagements und Eskalationsverfahrens von beiden Parteien einzuhalten.
Sollte im Vertrag hierzu nichts geregelt sein, so sind die Parteien verpflichtet zuerst in guten Treuen nach einer einvernehmlichen Lösung auf geeigneter operativer Stufe zu suchen, bevor sie ein gerichtliches Verfahren einleiten. Auf Wunsch einer Partei wird ein Mediations- und Konfliktmanagementverfahren eingeleitet. Die andere Partei ist verpflichtet in guten Treuen daran teilzunehmen.
4.1 Die Preise für die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den individuellen Verträgen und den dazugehörigen Anhängen.
4.2 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer.
4.3 Nebenkosten, wie Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung, Gebühren, Zölle, Steuern, Abgaben, (Wieder-)Ausfuhr-, Durchfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen sind in den Preisen nicht enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4.4 Vorbehältlich der Ziffern 4.5, 4.6 und 4.7 ist eine Preisanpassung nur bei einer Leistungsanpassung oder anderweitigen Anpassung der zu erbringenden Leistung zulässig (gleiche Leistung, gleicher Preis).
4.5 Für wiederkehrende Leistungen (z.B. Wartung, Subscriptions, Support) ist Netcloud berechtigt, die Preise mit Wirkung auf den Beginn einer neuenVerlängerungsperiode an die Markt- und Kostenentwicklung anzupassen.
4.6 Zusätzliche Preisanpassungen sind zulässig, soweit Dritte (Lieferanten/Hersteller) ihre Preise, Gebühren oder Wechselkursgrundlagen erhöhen; Netcloud legt dem Kunden die Erhöhungen auf Anfrage in geeigneter Form dar. Preiserhöhungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden mitgeteilt; der Kunde kann hiervon betroffene wiederkehrende Leistungen bis zum Wirksamkeitsdatum schriftlich kündigen.
4.7 Zudem berechtigen veränderte Wechselkurse Netcloud zu entsprechenden Preisanpassungen.
4.8 Die Kosten für Hard- und Software, Wartung und Subscription werden bei Lieferung verrechnet.
4.9 Termine, die weniger als ein Arbeitstag vorher von Seiten des Kunden abgesagt werden, werden verrechnet.
4.10 Der Arbeitsweg gilt als Arbeitszeit und wird verrechnet.
5.1 Trade-In-Rabatte werden dem Kunden nach der vollständigen Materialrückgabe gutgeschrieben.
5.2 Bei Zahlungsverzug ist ohne besondere Mahnung ein Verzugszins von 5 % p.a. gemäss Art. 104 OR geschuldet. Zusätzlich werden die Aufwendungen für das Mahnverfahren dem Kunden in Rechnung gestellt.
5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von Netcloud mit (behaupteten) Gegenforderungen zu verrechnen oder Zahlungen zurückzubehalten, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder von Netcloud schriftlich anerkannt. Gesetzliche zwingende Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
6.1 Alle Rechte, insbesondere Urheberrechte, an von Netcloud im Rahmen der Leistungserbringung geschaffenen oder bereitgestellten Ergebnissen, Konzepten, Dokumentationen, Skripten, Konfigurationen, Templates, Software (einschliesslich Quell- und Objektcode), Schnittstellen, Tools, Know-how und Unterlagen verbleiben bei Netcloud bzw. deren Lizenzgebern.
6.2 Der Kunde erhält – vorbehaltlich vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung – ein nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den jeweils vertraglich vereinbarten Arbeitsergebnissen zum internen Geschäftsbetrieb des Kunden im vertraglich vorgesehenen Umfang. Weitergehende Nutzungen, insbesondere Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung für Dritte, bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Netcloud.
6.3 Unterlagen zu Angeboten, die nicht zu einer Bestellung führen, sind auf Verlangen zurückzugeben oder elektronisch endgültig zu löschen.
7.1 Für Umfang und Lieferung ist der abgeschlossene Vertrag massgebend.
7.2 Während der Leistungserbringung können beide Parteien jederzeit schriftlich die Änderung des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen, was u.U. auch eine Preisanpassung bedeutet. Netcloud unterbreitet dem Kunden hierzu einen Vorschlag betreffend Auswirkungen auf Zeitplan, Vergütung und sonstige Bedingungen. Ohne beidseitige Zustimmung zur Change Order ist Netcloud nicht verpflichtet, die Änderung umzusetzen.
7.3 Mehraufwand auf Grund von Hard- und Softwarefehlern sowie nicht voraussehbarer Integrationsprobleme sind nicht enthalten.
7.4 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:
• bei nachträglicher Abänderung der Bestellung,
• bei unvorhergesehenen Hindernissen wie höhere Gewalt, behördliche Verfügungen, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erheblichen Betriebsstörungen, Arbeitskonflikten, Naturereignissen, Brand, Diebstahl,
• bei Lieferverzögerungen von Dritten (Lieferanten/Hersteller) sowie Transportverzögerungen und dergleichen,
• bei Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden.
7.5 Netcloud ist berechtigt, die Erbringung der Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend zu suspendieren, wenn (i) der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung mehr als 15 Tage in Verzug ist, (ii) die Nutzung rechts- oder vertragswidrig erfolgt, (iii) behördliche Anordnungen dies erfordern oder (iv)begründete Anhaltspunkte für erhebliche Sicherheitsrisiken, Cyberangriffe, Schutzrechtsverletzungen oder Gesetzesverstösse bestehen, die durch eine Suspendierung vermindert oder abgeklärt werden können, oder (v) wenn Dritte (Lieferanten/Hersteller) ihre Leistungen gegenüber Netcloud nicht oder nicht rechtzeitig erbringen und Netcloud dadurch ihre eigenen Leistungen gegenüberdem Kunden nicht oder nicht rechtzeitig erbringen kann. Netcloud informiert denKunden vorab oder, wenn dies nicht möglich ist, unverzüglich danach. Die Entgeltpflicht des Kunden bleibt während der rechtmässigen Suspendierung bestehen.
8.1 Sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, hat der Kunde gelieferte Hardware sowie erbrachte Dienstleistungen und Arbeitsergebnisse nach Erhalt bzw. Bereitstellung unverzüglich zu prüfen und Netcloud allfällige Mängelunverzüglich schriftlich, spezifiziert und nachvollziehbar anzuzeigen. Für Hardware beträgt die Rügefrist fünf (5) Arbeitstage nach Erhalt, für Dienstleistungen und Arbeitsergebnisse zehn (10) Arbeitstage nach Bereitstellung. Unterbleibt die fristgerechte Mängelrüge, gilt die Leistung alsgenehmigt.
8.2 Der produktive Einsatz von Leistungen gilt in jedem Falle als Abnahme. Nicht-sachmängelbezogene Einwendungen berechtigen nicht zur Verweigerung derAbnahme.
9.1 Übergang von Nutzen und Gefahr geschieht bei Übergabe an den Kunden.
9.2 Wird der Versand aus Gründen, welche Netcloud nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert.
10.1 Beschwerden in Zusammenhang mit dem Transport sind vom Kunden bei Erhalt derLieferung unverzüglich an das verantwortliche Transportunternehmen zu richten. Netcloud ist unmittelbar schriftlich in Kenntnis zu setzen.
11.1 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, übernimmt Netcloud keine Garantien.
11.2 Für von Netcloud erbrachte Leistungen beschränkt sich die Gewährleistung – nach Wahl von Netcloud – auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift der anteiligen Vergütung der betroffenen Leistung. Weitergehende Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen,
11.3 Netcloud übernimmt keine Garantie / Gewährleistung für Leistungen und Produkte Dritter. Es gelten die jeweiligen Hersteller- bzw. Lieferantenbedingungen.
11.4 Defekte Teile müssen nach der Ersatzlieferung innerhalb von zehn Kalendertagen retourniert werden. Die Rücksendung und das Eintreffen der Ware am Bestimmungsort müssen schriftlich belegt werden.
11.5 Die Laufzeit der Garantie und Wartung von Hard-, Software und Subscriptions beginnt mit der Auslieferung an den Kunden.
11.6 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel infolge mangelhaften Unterhalts, Missachtung von Betriebsvorschriften, unsachgemässe oder übermässige Nutzung, Änderungen oder Eingriffe durch den Kunden oder Dritte ohne Zustimmung von Netcloud, fehlende oder mangelhafte Wartung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht von Netcloud ausgeführter Bau-/Montage-Installations-/Ingegrationsarbeiten sowie infolge anderer Gründe, welche Netcloud nicht zu vertreten hat. Ebenfalls ausgeschlossen sind Tatbestände, welche durch die Sachversicherung des Kunden gedeckt sein müssen, wie Feuer, Elementarereignisse und Wasser.
11.7 Die Garantie der Hard- und Software erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Netcloud Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen. Ferner, wenn der Kunde nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird.
11.8 Die Garantie erlischt nicht, wenn Netcloud den Schaden innerhalb einer angemessenen Zeit nicht beheben konnte und der Kunde, auch ohne schriftliche Zustimmung von Netcloud, Dritte zur Behebung des Schadens beizieht.
12.1 Die allfällige Erbringung von Hardware Wartung, Software und Subscription durch Netcloud sind im Vertrag definiert.
12.2 Liegt kein Vertrag vor, so wird die Behebung von Störungen im Auftrag des Kunden auf Basis der jeweils geltenden Ansätze erbracht.
13.1 Der Kunde hat dem Servicepersonal Zugang zu den Geräten zu gewähren, wenn es für die Erfüllung der Verträge notwendig ist.
13.2 Während der Anwesenheit des Servicepersonals hat sich aus sicherheitstechnischen Gründen ein fachkundiger bzw. ortskundiger Mitarbeiter des Kunden am Standort des Gerätes zur Verfügung zu halten. Falls dies nicht möglich ist, muss ein entsprechendes Zutritts- resp. Notfallkonzept erarbeitet werden.
13.3 Piketteinsätze ohne Pikettvertrag oder ausserhalb der vereinbarten Pikettzeiten werden nach Möglichkeit geleistet und mit einer Einsatzpauschalevon CHF 3‘850.00 veranschlagt. Die Arbeitszeit und Zuschläge sind in der Einsatzpauschale nicht enthalten.
14.1 Wiederkehrende Leistungen (Wartung, Subscription, Pikett, usw.) erneuern sich automatisch. Die Preise werden den aktuellen Gegebenheiten angepasst (siehe Ziff. 6).
14.2 Vor Ablauf der wiederkehrenden Leistung sendet Netcloud eine Verlängerung mit den aktuellen Preisen. Wenn der Kunde die Leistung nicht mehr benötigt, kann er diese bis zum dort aufgeführten Datum kündigen.
15.1 Sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist, dauern die Verträge bis zur vollständigen Erfüllung der vereinbarten Leistung.
15.2. Ein Vertrag, der mit einer bestimmten Mindestvertragslaufzeit abgeschlossenist, kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten auf das Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden, sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere zwölf (12) Monate.
15.3 Ein Vertrag, der ohne Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit abgeschlossen ist, kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten auf das Ende eines jeden Vertragsjahres gekündigt werden, sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere zwölf (12) Monate.
15.4 Jede Partei ist zudem berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund, wie z.B. der Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung, fristlos zu kündigen.
15.5 Im Falle einer fristlosen Kündigung durch Netcloud erfolgt keine Rückerstattung von Gebühren. Schadenersatzansprüche von Netcloud bleiben vorbehalten.
16.1 Der Kunde ist für Schäden verantwortlich, welche aufgrund von Pflichtverletzungen seinerseits entstehen, insbesondere aufgrund von nicht, nicht gehöriger oder nicht pünktlicher Erfüllung seiner Mitwirkungs- und/oder Informationspflichten. Netcloud schliesst jegliche Haftung diesbezüglich aus.
16.2 Netcloud haftet ausschliesslich, wenn Netcloud einen Schaden nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Jede weitere vertragliche und ausservertragliche Haftung von Netcloud, einschliesslich der Haftung für Hilfspersonen, ist ausgeschlossen.
16.3 Netcloud schliesst zudem auch jegliche Haftung für Schäden durch Hard- oder Software, welche den «end-of-life» oder «end-of-support» Status erreicht haben, aus. Dazu gehört auch die Einstellung des technischen Supports des Lieferanten.
16.4 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist, die ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, Streiks, Ausfälle öffentlicher Netze, behördliche Anordnungen). Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer.
17.1 Beide Parteien sind verpflichtet, Daten und Informationen der anderen Partei, welche weder offenkundig noch allgemein bekannt sind, bzw. Wahrnehmungen darüber, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag und deren Erfüllung erfahren, streng vertraulich zu behandeln. Bestehen Zweifel darüber, ob eine Information, ein Dokument oder eine Wahrnehmung die geschäftliche Geheimsphäre betrifft, gelten diese als vertraulich und die Gegenpartei ist zu konsultieren.
17.2 Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich dabei auch auf sämtliche Mitarbeitenden, Hilfspersonen und beigezogenen Lieferanten der Parteien und auf unbestimmte Zeit.
18.1 Netcloud bearbeitet Personendaten im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrechten.
18.2 Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Die jeweils aktuelle Fassung der Datenschutzerklärung ist unter https://netcloud.ch/datenschutzerklaerung abrufbar.Der Kunde bestätigt, diese gelesen und verstanden sowie die entsprechendenDatenschutzrisiken berücksichtigt zu haben.
19.1 Netcloud setzt bei der Erbringung ihrer Leistungen auch Technologien der Künstlichen Intelligenz ("KI") ein. Die Verantwortung für die Ergebnisse verbleibt bei Netcloud; wesentliche Ergebnisse werden angemessen überprüft. Kundendaten (inklusive Personendaten) werden nicht für das Training oder die Weiterentwicklung dieser KI-Systeme verwendet. Bei externen KI-Dienstleistern erfolgt eine Bearbeitung von Kundendaten ausschliesslich zurLeistungserbringung nach den Weisungen von Netcloud. Überdies gelten vertragliche und technische Schutzmassnahmen gemäss den anwendbaren Datenschutzvorschriften.
20.1 Die Lieferungen von Netcloud können den schweizerischen sowie internationalen Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften unterliegen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten und erforderliche Bewilligungen, insbesondere beim SECO, vor einer Ausfuhr oder Weitergabe einzuholen. Der Kunde hat diese Verpflichtungen bei jeder Weiterübertragung an Dritte vertraglich weiterzugeben.
21.1 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, welche im Zusammenhang mit jeglichen Verträgen mit der Netcloud entstehen und im Rahmen des Konfliktmanagements und Eskalationsverfahrens nicht gelöst werden konnten, ist Seuzach, Bezirk Winterthur, Schweiz.
21.2 Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen, des Wiener Kaufrechts und anderer internationaler Übereinkommen.
22.1 Die vorliegenden AGB gelten in allen Punkten, welche nicht in einem zusätzlichen Vertrag oder Anhang, von den Parteien im gegenseitigenEinverständnis geregelt sind. Besondere Bestimmungen des Kunden, die mit diesen AGB in Widerspruch stehen, gelten nur, wenn sich Netcloud schriftlichdamit einverstanden erklärt hat.
22.2 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Netcloud nicht abtreten oder übertragen. Netcloud darf den Vertrag auf verbundene Unternehmen übertragen.
22.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen oder eines anderen Vertrages zwischen den Parteien ganz oder teilweise nichtig sein, rechtsunwirksam werden oder nicht durchführbar sein, gelten die übrigen Teile und Bestimmungen weiter. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Regelungslücken enthalten sind. Die nichtigen/ rechtsunwirksamen/ undurchführbaren oder lückenhaften Teile sollen in diesem Falle so ausgelegt bzw. ergänzt werden, dass im Ganzen der Sinn erhalten bleibt.
22.4 Änderungen oder Ergänzungen der Verträge bedürfen der Schriftform (einschliesslich E-Mail).
22.5 Netcloud behält sich vor, in zukünftigen Verträgen die AGB den veränderten Verhältnissen anzupassen.
22.6 Netcloud kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mindestens dreissig (30) Tage vor Inkrafttreten angezeigt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich bis zum Inkrafttreten, gelten die geänderten AGB als genehmigt. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gilt dies als Kündigung der von der Änderungbetroffenen Leistungen auf den nächstmöglichen Termin; bis dahin gelten die bisherigen AGB fort.
Netcloud AG, 24. Februar 2026