Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Netcloud AG, 1. September 2023

1 Gegenstand

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) enthalten die Rahmenbedingungen für sämtliche Leistungen, welche die Netcloud AG (nachfolgend «Netcloud» genannt) gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») erbringt (zusammen «Parteien» genannt) und sind Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses.
1.2 Für die gewünschten Leistungen werden individuelle Vereinbarungen (nachfolgend «Vertrag oder Verträge» genannt) abgeschlossen. Im jeweiligen Vertrag sind der Umfang sowie die Dauer der geschuldeten Leistungen definiert.

2 Rangordnung

2.1 Bei Widersprüchen zwischen den vorliegenden Bestimmungen und den einzelnen Verträgen oder anderen darin referenzierten Anhängen, gelten die Bestimmungen gemäss nachfolgender Reihenfolge:
1. Vertrag
2. Anhänge, Offerten
3. AGB
4. Vertrag Auftragsdatenverarbeitung
5. Datenschutzerklärung

3 Allgemeine Regeln der Zusammenarbeit

3.1 Kommunikation

Die Parteien halten ihre vertraglichen Pflichten fristgerecht ein, arbeiten sorgfältig, unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten, kommunizieren offen und klar und sprechen Unstimmigkeiten und Unklarheiten frühzeitig an.
Die Parteien informieren sich gegenseitig über Entwicklungen, Vorfälle und Erkenntnisse, die für die andere Partei im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verträge oder für die Vertragsbeziehung insgesamt von Bedeutung sein können, soweit dem keine gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungsverpflichtungen entgegenstehen.

3.2 Informationspflicht des Kunden

Die Leistungen der Netcloud bedürfen einer Mitwirkung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, alle nötigen Vorbereitungs- und Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die zur gehörigen Vertragserfüllung erforderlichen Zugangsmöglichkeiten, Informationen und Auskünfte Netcloud rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat Netcloud rechtzeitig auf besondere technische oder rechtliche Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die Kosten, die Ausführung oder den Gebrauch der Leistung von Bedeutung sind.
Der Kunde hat die Leistungen zu überwachen und Probleme sowie verändernde Umstände, die sich auf die Leistungen auswirken könnten, sofort Netcloud zu melden.
Erfüllt der Kunde seine Informations- und Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht gehörig, ist er für die direkten Folgen verantwortlich.

3.3 Informationspflicht von Netcloud

Netcloud weist den Kunden frühzeitig auf mögliche Gefahren und besondere technische Voraussetzungen der Leistungserbringung hin.
Netcloud informiert den Kunden frühzeitig über geplante Ausfallzeiten, wie Wartungen oder Notfallübungen.

3.4 Abwerbung von Mitarbeitenden

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, während der Dauer des Vertrages sowie sechs Monate darüber hinaus, keine Mitarbeitenden der jeweils anderen Partei abzuwerben und/oder einzustellen, zu beauftragen oder sonst wie zu beschäftigen.
Vorbehalten bleibt die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei.

3.5 Konfliktmanagement und Eskalationsverfahren

Im Falle von Konflikten oder Problemen zwischen den Parteien sind die Regeln des Konfliktmanagements und Eskalationsverfahrens von beiden Parteien einzuhalten.
Sollte im Vertrag hierzu nichts geregelt sein, so sind die Parteien verpflichtet zuerst in guten Treuen nach einer einvernehmlichen Lösung auf geeigneter operativer Stufe zu suchen bevor sie ein gerichtliches Verfahren starten. Auf Wunsch einer Partei wird ein Mediations- und Konfliktmanagementverfahren gestartet. Die andere Partei ist verpflichtet in guten Treuen daran teilzunehmen.

4 Geheimhaltung

4.1 Beide Parteien sind verpflichtet, Daten und Informationen, welche nicht allgemein bekannt sind und zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören, bzw. Wahrnehmungen darüber, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag und deren Erfüllung erfahren, streng vertraulich zu behandeln. Bestehen Zweifel darüber, ob eine Information, ein Dokument oder eine Wahrnehmung die geschäftliche Geheimsphäre betrifft, gelten diese als vertraulich und die Gegenpartei ist zu konsultieren.
4.2 Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich dabei auch auf sämtliche Mitarbeitenden, Hilfspersonen und beigezogenen Lieferanten der Parteien und auf unbestimmte Zeit.

5 Datenschutz

5.1 Netcloud verpflichtet sich beim Umgang mit Personendaten das geltende Datenschutzrecht und insbesondere die Datensicherheit einzuhalten.
5.2 Weitere Hinweise zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Der Kunde bestätigt, diese gelesen und verstanden sowie die entsprechenden Datenschutzrisiken einkalkuliert zu haben.

6 Preise

6.1 Die Preise für die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den individuellen Verträgen und den dazugehörigen Anhängen.
6.2 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer.
6.3 Nebenkosten, wie Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung, Gebühren, Zölle, Steuern, Abgaben, (Wieder-)Ausfuhr-, Durchfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen sind in den Preisen nicht enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
6.4 Eine Preisanpassung ist nur bei einer Leistungsanpassung oder anderweitiger Anpassung der zu erbringenden Leistung zulässig (gleiche Leistung, gleicher Preis). Vorbehalten bleiben Veränderungen bei Lieferanten. Zudem berechtigen veränderte Wechselkurse Netcloud zu entsprechenden Preisanpassungen.
6.5 Die Kosten für Hard- und Software, Wartung und Subscription werden bei Lieferung verrechnet.
6.6 Termine, die weniger als ein Arbeitstag vorher von Seiten des Kunden abgesagt werden, werden verrechnet.
6.7 Der Arbeitsweg gilt als Arbeitszeit und wird verrechnet.

7 Zahlungsbedingungen

7.1 Trade-In-Rabatte werden dem Kunden nach der vollständigen Materialrückgabe gutgeschrieben.
7.2 Zahlungsverzug löst, ohne besondere Mahnung, einen Verzugszins gemäss OR Art. 104 aus.Aufwendungen für Mahnverfahren werden verrechnet.
7.3 Die Verrechnung von Forderungen mit Gegenforderungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8 Technische Unterlagen

8.1 An sämtlichen Unterlagen behält sich Netcloud die Eigentums- und Urheberrechte vor. Beide Parteien dürfen Unterlagen nur an der Leistungserbringung beteiligten Lieferanten kenntlich machen.
8.2 Die Weiterverwendung zu anderen Zwecken als zum Betrieb, Unterhalt und Ausbau der vereinbarten Leistung, insbesondere die Verwendung zur Erstellung von gleichen oder ähnlichen Lösungen, die nicht im direkten Besitz des Kunden sind, bleibt dem Kunden untersagt.
8.3 Unterlagen zu Angeboten, die nicht zu einer Bestellung führen, sind auf Verlangen zurückzugeben und/oder elektronisch endgültig zu löschen.

9 Umfang der Lieferung

9.1 Für Umfang und Lieferung ist der abgeschlossene Vertrag massgebend.
9.2 Während der Leistungserbringung können beide Parteien jederzeit schriftlich die Änderung des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen, was u. U. auch eine Preisanpassung bedeutet.
9.3 Mehraufwand auf Grund von Hard- und Softwarefehlern sowie nicht voraussehbarer Integrationsprobleme sind nicht enthalten.
9.4 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:
• bei nachträglicher Abänderung der Bestellung,
• bei unvorhergesehenen Hindernissen wie force Majeure, behördliche Verfügungen, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erheblichen Betriebsstörungen, Arbeitskonflikten, Naturereignissen, Brand, Diebstahl,
• bei Lieferverzögerungen von Zulieferanten sowie Transportverzögerungen und dergleichen,
• bei Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden.

10 Abnahme

10.1 Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde die Hardware innert fünf Arbeitstagen zu prüfen und allfällige Mängel Netcloud unverzüglich, schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als genehmigt.
10.2 Der produktive Einsatz der von Netcloud erbrachten Lieferung und Leistung gilt in jedem Falle als Abnahme.

11 Übergang von Nutzen und Gefahr

11.1 Übergang von Nutzen und Gefahr geschieht bei Übergabe an den Kunden.
11.2 Wird der Versand aus Gründen, welche Netcloud nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert.

12 Transport

12.1 Beschwerden in Zusammenhang mit dem Transport sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferung unverzüglich an das verantwortliche Transportunternehmen zu richten. Netcloud ist unmittelbar schriftlich in Kenntnis zu setzen.

13 Garantie

13.1 Netcloud übernimmt keine Garantie / Gewährleistung für Leistungen von Lieferanten. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich dessen Bestimmungen und Fristen.
13.2 Defekte Teile müssen nach der Ersatzlieferung innerhalb von zehn Kalendertagen retourniert werden. Die Rücksendung und das Eintreffen der Ware am Bestimmungsort müssen schriftlich belegt werden.
13.3 Die Laufzeit der Garantie und Wartung von Hard-, Software und Subscriptions beginnt mit der Auslieferung an den Kunden.
13.4 Ausgeschlossen sind Schäden infolge mangelhaften Unterhalts, Missachtung von Betriebsvorschriften, unsachgemässe oder übermässige Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht von Netcloud ausgeführter Bau- und Montagearbeiten sowie infolge anderer Gründe, welche Netcloud nicht zu vertreten hat. Ebenfalls ausgeschlossen sind Tatbestände, welche durch die Sachversicherung des Kunden gedeckt sein müssen, wie Feuer, Elementarereignisse und Wasser.
13.5 Die Garantie der Hard- und Software erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung Netcloud Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen. Ferner, wenn der Kunde nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird.
13.6 Die Garantie erlischt nicht, wenn Netcloud den Schaden innerhalb einer angemessenen Zeit nicht beheben konnte und der Kunde, auch ohne schriftliche Zustimmung von Netcloud, Dritte zur Behebung des Schadens beizieht.

14 Wartung und Subscription

14.1 Die allfällige Erbringung von Hardware Wartung, Software und Subscription durch Netcloud sind im Vertrag definiert.
14.2 Liegt kein Vertrag vor, so wird die Behebung von Störungen im Auftrag des Kunden auf Basis der jeweils geltenden Ansätze erbracht.

15 Pikett

15.1 Der Kunde hat dem Servicepersonal Zugang zu den Geräten zu gewähren, wenn es für die Erfüllung der Verträge notwendig ist.
15.2 Während der Anwesenheit des Servicepersonals hat sich aus sicherheitstechnischen Gründen ein fachkundiger bzw. ortskundiger Mitarbeiter des Kunden am Standort des Gerätes zur Verfügung zu halten. Falls dies nicht möglich ist, muss ein entsprechendes Zutrittsresp. Notfallkonzept erarbeitet werden.
15.3 Piketteinsätze ohne Pikettvertrag oder ausserhalb der vereinbarten Pikettzeiten werden nach Möglichkeit geleistet und mit einer Einsatzpauschale von CHF 3‘850.00 veranschlagt. Die Arbeitszeit und Zuschläge sind in der Einsatzpauschale nicht enthalten.

16 Wiederkehrende Leistungen und Anpassungen

16.1 Wiederkehrende Leistungen (Wartung, Subscription, Pikett, usw.) erneuern sich automatisch und werden den aktuellen Gegebenheiten angepasst (siehe Ziff. 6).
16.2 Vor Ablauf der wiederkehrenden Leistung sendet Netcloud eine Verlängerung mit den aktuellen Preisen. Wenn der Kunde die Leistung nicht mehr benötigt kann er diese bis zum dort aufgeführten Datum kündigen.

17 Vertragsdauer und Kündigung

17.1 Sollte nichts anderes vereinbart sein, dauern die Verträge bis zur vollständigen Erfüllung oder Beendigung gemäss vereinbartem Datum oder bis sie gemäss den entsprechenden Bestimmungen gekündigt werden.
17.2 Zusätzlich kann die Leistung jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende der Vertragsdauer gekündigt werden.
17.3 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund, wie z.B. der Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung, fristlos zu kündigen.
17.4 Im Falle einer fristlosen Kündigung durch Netcloud erfolgt keine Rückerstattung von Gebühren. Schadenersatzansprüche von Netcloud bleiben vorbehalten.

18 Haftung

18.1 Der Kunde ist für Schäden verantwortlich, welche aufgrund von Pflichtverletzungen seinerseits entstehen, insbesondere aufgrund von nicht, nicht gehöriger oder nicht pünktlicher Erfüllung seiner Mitwirkungs- und/oder Informationspflichten.
18.2 Netcloud schliesst jegliche Haftung aus für Schäden durch Hard- oder Software, welche den «end-of-life» oder «end-of-support» Status erreicht haben. Dazu gehört auch die Einstellung des technischen Supports des Lieferanten.
18.3 Netcloud haftet im Umfang des jeweiligen Vertragswertes, bis zu einer Obergrenze von einer Million Schweizerfranken, für direkte Schäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der Erfüllung eines vertraglich vereinbarten Services entstanden sind, sofern er Netcloud ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden nachweist.
18.4 Jede weitere Haftung, insbesondere für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, Mehraufwendungen oder Personalkosten des Kunden, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter oder Datenverlust sowie die Haftung für Hilfspersonen und Schäden aus verspäteter Leistung sowie Haftung für Produkte von Lieferanten, wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

19 Gerichtsstand und anwendbares Recht

19.1 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, welche im Zusammenhang mit jeglichen Verträgen mit der Netcloud entstehen und im Rahmen des Konfliktmanagements und Eskalationsverfahrens nicht gelöst werden konnten, ist der Sitz von Netcloud.
19.2 Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG, auch Wiener Kaufrecht genannt).

20 Schlussbestimmungen

20.1 Die vorliegenden AGB gelten in allen Punkten, welche nicht in einem zusätzlichen Vertrag oder Anhang, von den Parteien im gegenseitigen Einverständnis geregelt sind. Besondere Bestimmungen des Kunden, die mit diesen AGB in Widerspruch stehen, gelten nur, wenn sich Netcloud schriftlich damit einverstanden erklärt hat.
20.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen oder eines anderen Vertrages zwischen den Parteien ganz oder teilweise nichtig sein, rechtsunwirksam werden oder nicht durchführbar sein, gelten die übrigen Teile und Bestimmungen weiter. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Regelungslücken enthalten sind. Die nichtigen/rechtsunwirksamen/undurchführbaren oder lückenhaften Teile sollen in diesem Falle so ausgelegt bzw. ergänzt werden, dass im Ganzen der Sinn erhalten bleibt.
20.3 Änderungen oder Ergänzungen der Verträge bedürfen der Schriftform.
20.4 Netcloud behält sich vor, in zukünftigen Verträgen die AGB den veränderten Verhältnissen anzupassen.
20.5 Die vorliegenden AGB können durch Netcloud abgeändert werden. Netcloud informiert den Kunden auf geeignete Weise. Die neuen AGB gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innert Monatsfrist schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch gilt als Kündigung.

Netcloud AG, 1. September 2023

Vorgängerversionen: Februar 2022, Januar 2011